Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam durch.

Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages zwischen uns, Inside Travel GmbH („.I.T“), und Ihnen als Kunden.

1. Anmeldung, Bestätigung

1.1 Mit der Reiseanmeldung bieten Sie I.T. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies geschieht auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der zur betreffenden Reise gehörenden Detailbeschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, Internet oder E-Mail erfolgen.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihres Angebotes durch I.T. zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf, und über die I.T. Sie mit der Reisebestätigung informiert. Im Falle der mündlichen Vertragsannahme erhalten Sie alsbald eine schriftliche Ausfertigung der Reisebestätigung übersandt.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von I.T. vor, an das I.T. für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. durch Leistung einer Anzahlung) annehmen und der Vertrag kommt auf Grundlage und mit Inhalt des neuen Angebots zustande.


 

2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsschluss, Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines, der sämtliche gezahlten Kundengelder gegen Insolvenz absichert, ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

2.2 Der Restbetrag des Gesamtpreises ist spätestens 21 Tage vor Reisebeginn fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere von I.T. nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann.

2.3 Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist I.T. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 5.2 zu belasten.

2.4 Zahlt der Kunde per SEPA-Lastschriftverfahren, so muss er nach Vorlage von I.T. ein SEPA-Lastschriftmandat (Abbuchungsauftrag) erteilen und seine Bankverbindung und Adresse nennen sowie die Einwilligung zur Lastschrift erteilen. Als Vorabinformation des Kunden („Pre-Notification“) gilt im Zweifel die Reisebestätigung als Vertragsdokument. Es wird eine Frist von einem Tag für die Vorabinformation zwischen I.T. und dem Kunden vereinbart. Die An- und Restzahlungen werden dann entsprechend ihrer Fälligkeiten – die Anzahlung 7 Tage nach Buchung – und soweit der Sicherungsschein übergeben ist unter Wahrung der Frist für die Vorabinformation abgebucht.


 

3. Leistungen, Leistungsänderungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von I.T. ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die betreffende Reise geltenden Leistungsbeschreibung im Prospekt und den in der Reisebestätigung verbindlich aufgeführten Sonderwünschen.

3.2 Wird auf Ihren Wunsch von I.T. ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von I.T. ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an Sie und der entsprechenden Reisebestätigung.

3.3 Leistungsträger (z. B. Seminarhäuser, Agenturen, Hotels, Transportunternehmen, Referenten, usw.) und Reisebüros sind von I.T. nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Reisebestätigung von I.T. hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

3.4 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von I.T. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.


 

4. Preisänderungen

4.1 I.T. behält sich vor, vor Vertragsschluss eine vom Prospekt abweichende Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält sie sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.

4.2 I.T. behält sich vor, nach Vertragsschluss den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis im Falle der tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss des Reisevertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn I.T. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Programm anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von I.T. dieser gegenüber geltend zu machen.


 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei I.T. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Wenn Sie zurücktreten, verliert I.T. den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von I.T. ersparten Aufwendungen sowie dessen, was I.T. durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. I.T. weist darauf hin, dass sie diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen kann. Dabei kann I.T. eine pauschalierte Entschädigung, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Reisenden, wie folgt verlangen:
bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reiseantritt
/ bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass I.T. ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.

5.3 I.T. behält sich vor, anstelle der vorgenannten Pauschalen im Einzelfall eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5.4 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart) besteht nicht. Werden auf Ihren Wunsch dennoch nach der Buchung der Reise Umbuchungen vorgenommen, kann I.T. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von Euro 29,- pro Umbuchungsvorgang erheben. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter gleichzeitiger Neuanmeldung unter den in Ziffer 5.2 und 5.3 genannten Bedingungen möglich. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als Euro 29,- bei der Umbuchung anfiel.

5.5 Statt zurückzutreten, können Sie bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, wobei I.T. sich vorbehält, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden Mehrkosten und den Reisepreis haften ursprünglicher und neuer Reisender gesamtschuldnerisch.


 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die I.T Ihnen ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.


 

7. Rücktritt und Kündigung durch I.T.

7.1 I.T. kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist von I.T. bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.

7.2 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch I.T. nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann I.T. ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält I.T. den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.


 

8. Obliegenheiten des Kunden, Seminare und Gesundheit

8.1 Falls Sie Ihre Reisedokumente nicht spätestens 8 Tage vor Abreise erhalten haben, haben Sie I.T. umgehend zu benachrichtigen. Sie sind zur Beachtung der Ihnen in der Reiseausschreibung und/oder den übermittelten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweisen, insbesondere der von .I.T. übermittelten Reise- und Gesundheitstipps, verpflichtet. Die Seminare werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.

8.2 Etwaige Krankheiten müssen dem Kursleiter vor Beginn des Kurses mitgeteilt werden.

8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

8.4 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er am Abreiseort rechtzeitig erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge.


 

9. Weitere Obliegenheiten des Kunden: Mängelanzeige, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden

9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. I.T. kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. I.T. kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

9.2 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet I.T. innerhalb der vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von I.T. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.


 

10. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung

10.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber I.T. unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.2 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig hiervon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, auch unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber I.T. innerhalb der unter 10.1 genannten Monatsfrist anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

10.3 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und I.T. Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder I.T. die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

10.4 Reisebüros oder Reiseleiter sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für I.T. anzuerkennen.


 

11. Pass- und Visumerfordernisse, Gesundheitsvorschriften

11.1 I.T. informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

11.2 Derzeit sind für die Anreise zu den Kursorten in Europa für Deutsche lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und keine Visa nötig. Bezüglich Asien informiert I.T. im Reisekatalog oder in separaten Informationen über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind, sowie über die Fristen zur Erlangung der für die Reise notwendigen Unterlagen.

11.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von I.T. bedingt sind.

11.4 Der Reisende sollte sich über die von I.T. gegebenen Informationen hinaus über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z. B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.


 

12. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss I.T. diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird / werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. I.T. muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der Internetseite
http:ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_de.pdf und auf der Internetseite von I.T. sowie in ihren Geschäftsräumen einsehbar.


 

13. Haftung und Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von I.T. für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit I.T. für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen I.T. gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von I.T. bei Sach- und Vermögensschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.


 

14. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde I.T. zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. I.T. hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an info@inside-travel.com können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung jederzeit widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.


 

15. Anwendung deutschen Rechts, Gerichtsstand, Sonstiges

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und I.T. findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von I.T. vereinbart.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Veranstalter:
INSIDE TRAVELGMBH
Klaus-Honauer-Str. 1, D-83512 Wasserburg a. Inn
Tel.: (08071)2781 Fax: (08071)5824
E-Mail: info@inside-travel.com Internet: www.inside-travel.com
Bürozeiten: Mo.-Fr. 9-12 und 14-17 Uhr (Kernarbeitszeit) Notrufnummer für Reisen in den Reiseunterlagen
USt.-ID gem. § 27a UStG: DE 131199860
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Generali
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung
(siehe Ziffer 15).

Menü